Kaufmännische
Softwarelösungen
SoftENGINE - ERP, WAWI, CRM, PPS, Fibu, Anbu, Kore, Lohn für Windows und Internet / Web
Bürgerentlastungsgesetz - Abziehbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung Drucken E-Mail
Freitag, 13. November 2009 um 11:00 Uhr

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung sowie der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung sollen ab 01.01.2010 entsprechend den Vorgaben des BVerfG auch die gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Steuerpflichtigen ihre Vorsorgeaufwendungen steuerlich abziehen können.

Die hierzu veröffentlichte Ermittlungsverordnung der Bundesregierung bestimmt den Teil der begünstigten Prämien. Sofern nur Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, ist keine tarifbezogene Beitragsaufteilung erforderlich und die geleisteten Beiträge sind in voller Höhe abziehbar.

Anderenfalls ist eine Beitragsaufteilung vorzunehmen. Die Ermittlung der nicht abziehbaren Beitragsanteile erfolgt durch eine in der Verordnung angegebene Punktezahl. Dabei werden für bestimmte Leistungen Punkte vergeben. Die Summe wird dann in das Verhältnis zu den Punkten gesetzt, die auf nicht begünstigte Angebote entfallen. Dieser Prozentsatz der Beiträge wird dann von den Zahlungen abgezogen. Der danach verbleibende Rest zählt zu den begünstigten Krankenkassenaufwendungen. Um im Neugeschäft angebotene steueroptimierte Versicherungen mit dem Schwerpunkt auf Zusatzleistungen zu verhindern, sind hiervon 99 % der Prämien nicht abzugsfähig.

Nicht begünstigt sind Leistungsangebote der Krankenkassen, wie
• die einen über die medizinische Grundversorgung mit modernen und wissenschaftlich anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden hinausgehenden Versicherungsschutz bieten,
• für eine Chefarztbehandlung und das Zweibettzimmer,
• die auf das Einzelzimmer im Krankenhaus entfallen,
• für die ambulanten Leistungen durch Heilpraktiker,
• für Zahnersatz oder kieferorthopädische Leistungen und
• zur Finanzierung des Krankengelds und -tagegelds.

Fundstelle:
Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung KVBEVO, 11.8.09, BGBl I 09, 2730

 

 

Kommentare
Neuer Kommentar
Kommentar schreiben
Name:
Email:
 
Titel:
 
Bitte geben Sie den nebenstehenden Sicherheitscode ein.

3.26 Copyright (C) 2008 Compojoom.com / Copyright (C) 2007 Alain Georgette / Copyright (C) 2006 Frantisek Hliva. All rights reserved."

 

ERP 2 für den Mittelstand

ERP für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Branchen

SoftENGINE

Informationen