| EU-Kommission erleichtert Einsatz qualifizierter Signaturen in der grenzüberschreitenden Geschäftskommunikation |
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| Dienstag, 08. Dezember 2009 um 09:04 Uhr | |||||
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Stellungnahme zur EU-Entscheidung vom 16.Okt.2009 mit Geltung ab 28.Dez.2009 In Ihrer jüngsten Entscheidung begegnet die EU-Kommission den in den letzten Monaten verstärkt geführten Diskussionen über die Anerkennung der unterschiedlichen Arten elektronischer Signaturen und zeigt auf, dass ein grenzüberschreitender Einsatz sicherer, qualifizierter Signaturen sinnvoll und vor allem einheitlich in der EU möglich ist. Die EU-Kommission stellt zwei Kernpunkte heraus und weißt damit den Weg zum Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen und Zeitstempel in der grenzüberschreitenden Geschäftskommunikation. Kernpunkte der EU-Entscheidung sind: Mitgliedstaaten, wie Deutschland, Italien, Polen, u.a., die z.B. für elektronische Rechnungen die Verwendung qualifizierter Signaturen vorschreiben, bewegen sich nach wie vor und auch zukünftig, konsequent in den von der EU vorgegebenen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Nationale Anforderungen zur qualifizierten Signatur werden mit der aktuellen EU Entscheidung in ein einheitliches rechtliches Rahmenwerk eingebettet und so EU-weit harmonisiert. Im Gegenzug können z.B. für weniger relevante Transaktionen mit geringem Risiko auch fortgeschrittene o.a. Signaturen eingesetzt werden. • Um einen grenzüberschreitenden Einsatz von
qualifizierten Signaturen zu ermöglichen, muss, soweit noch nicht in den einzelnen Staaten geschehen, die Prüfung
qualifizierter Signaturen erleichtert werden (Artikel 2, Abs.1). Bedeutung der EU-Entscheidung für Unternehmen Weitere Informationen auf der Seite unseres
Kooperationspartners gotomaxx: http://www.gotomaxx.com/news_detail.php?id=1261230742
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